Es ist wichtig, diese Spontanhelfer koordiniert zu erfassen und einen Überblick zu bekommen, für welche Tätigkeiten sie eingesetzt werden
können. Im Ereignisfall wie Hochwasser, Starkregen oder andere Katastrophen können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Eifelwehren -Katastrophenhilfe- e.V. als Spontanhelfer melden.
Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat es gezeigt, dass die Eifelwehren -Katastrophenhilfe- e.V. dies verstanden hat, und konnte so
Spontanhelfer der Helfershuttle in den Einsatz bringen.
Was gilt für Spontanhelfer?
Folgende Regelungen und Hinweise gibt es für Spontanhelfer:
- Spontanhelfer sind rechtlich vergleichbar mit Einsatzkräften. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz gegeben ist und der Arbeitsschutz wie für eine Einsatzkraft erfolgt.
- Spontanhelfer müssen bereit sein, sich in die Führungs- und Weisungsstrukturen an Einsatzstellen einbinden zu lassen. Führungskräfte von Feuerwehr und Hilfsorganisationen
sind gegenüber Spontanhelfern weisungsbefugt.
- Für Spontanhelfer sind Einsatz- und Befehlsstrukturen in der Regel ungewohnt. Unsere Einsatzkräfte bemühen sich um gute Aufklärung und zielgerichtete, wertschätzende
Einbindung.
- Fehlende Erfahrungen, unklare Fähigkeiten und ungeschulte Gefahrenwahrnehmung führen an Einsatzstellen unter Umständen zu Problemen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst,
vertrauen Sie den Einsatzstrukturen und kommunizieren Sie offen Ihre Grenzen.
Foto: Ahrbrück nachdem verheerenden Hochwasser
Eifel´wehren -Katastrophenhilfe- zusammen mit einigen Helfern des Helfershuttle