spontanhelfer dringend gesucht

 
Es ist wichtig, diese Spontanhelfer koordiniert zu erfassen und einen Überblick zu bekommen, für welche Tätigkeiten sie eingesetzt werden können. Im Ereignisfall wie Hochwasser, Starkregen oder andere Katastrophen können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Eifelwehren -Katastrophenhilfe- e.V. als Spontanhelfer melden.
Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat es gezeigt, dass die Eifelwehren -Katastrophenhilfe- e.V. dies verstanden hat, und konnte so Spontanhelfer der Helfershuttle in den Einsatz bringen.
Was gilt für Spontanhelfer?
Folgende Regelungen und Hinweise gibt es für Spontanhelfer:
- Spontanhelfer sind rechtlich vergleichbar mit Einsatzkräften. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz gegeben ist und der Arbeitsschutz wie für eine Einsatzkraft erfolgt.
- Spontanhelfer müssen bereit sein, sich in die Führungs- und Weisungsstrukturen an Einsatzstellen einbinden zu lassen. Führungskräfte von Feuerwehr und Hilfsorganisationen sind gegenüber Spontanhelfern weisungsbefugt.
- Für Spontanhelfer sind Einsatz- und Befehlsstrukturen in der Regel ungewohnt. Unsere Einsatzkräfte bemühen sich um gute Aufklärung und zielgerichtete, wertschätzende Einbindung.
- Fehlende Erfahrungen, unklare Fähigkeiten und ungeschulte Gefahrenwahrnehmung führen an Einsatzstellen unter Umständen zu Problemen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst, vertrauen Sie den Einsatzstrukturen und kommunizieren Sie offen Ihre Grenzen.

 

Foto: Ahrbrück nachdem verheerenden Hochwasser

Eifel´wehren -Katastrophenhilfe- zusammen mit einigen Helfern des Helfershuttle

Impressum

Mario Straub

1. Vorsitzender

Eifel´wehren -Katastrophenhilfe- e.V.

Brunnenstraße 22

56727 Mayen-Hausen

 

eifelwehren.katastrophenschutz@web.de

VR: 21818 AG Koblenz

 

Volksbank RheinAhrEifel eG

DE85 5776 1591 1709 2378 00

GENODED1BNA

 

E-Mail:

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